Besondere Vertragsbedingungen

  1. Der Mieter haftet ab Übernahme/Empfang der Mietgegenstände für diese vollumfänglich bis zur Rückgabe/Rücksendung.
  1. Bei Anmietung einer Karaoke Kiste-Variante wird die Haftung allein für eine Karaokemaschine auf 3.500,00 € festgesetzt (Wert ohne Song-Datenbank – Festplatte).


Hinweis:
 Der Wert der Karaoke Kiste liegt um ein Vielfaches höher eben durch die beinhaltete Datenbank der Karaoke Songs (rechnen Sie allein nur etwa 1-2 € pro Playback mal der Anzahl an Playbacks auf dem Datenträger). Dieser Höherbetrag unterliegt jedoch dem Risiko des Vermieters bei unverschuldetem Totalverlust durch Diebstahl und/oder nicht fahrlässig oder nicht grob fahrlässig herbeigeführter Beschädigung durch den Mieter. Ein sorgsamer und gesicherter Umgang mit der Technik ist unabdingbar! Es ist auf jeden Fall auf die mitgelieferte Bedienungsanleitung und unsere schriftlichen und/oder mündlichen Hinweise und Anleitungen zu achten. Unser Equipment darf ausschließlich nur für den vereinbarten uns bekannten Gebrauch genutzt und keiner dritten Person überlassen werden!

  1. Das öffnen oder auseinandernehmen unseres Equipments – insbesondere unserer Karaokemaschinen (auch Siegelbruch) ist strengstens untersagt, wird als Straftat zur Anzeige gebracht (u.a. auch Verletzung von Geschäftsgeheimnissen) und führt zu einem Schaden am Mietgegenstand. Allein für eine Karaokemaschine – egal welche Variante – werden solche Handlungen mit in jedem Fall der Zuwiderhandlung 3.500,00 € in Rechnung gestellt! Straftaten wie Diebstahl, Datenklau (nachweisbar bei Rückgabe), unzulässige Kopien (nachweisbar bei Rückgabe) der gesicherten/geschützten Datenbank (Festplatte) oder sonstig gleichartiges werden in jedem Fall zur Anzeige gebracht.
  1. In den Einstellungen der Software dürfen Veränderungen nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch den Vermieter vorgenommen werden (z.B. nur bei Software-Problemen oder Freischaltung Profi-Modus für DJs bei z.B. größeren Veranstaltungen!
  1. Die Online-Nutzung unserer Karaokemaschinen ist insbesondere aus datenschutzrechtlichen Gründen streng untersagt!
  1. Die Varianten „Smart, National Case, De Luxe 1 und 2“ dürfen auf Grund der möglichen APP-Nutzung ins WLAN eingebunden werden. Eine Online-Nutzung ist für den allgemeinen Gebrauch nicht freigeschaltet und auch nicht notwendig. Sie ist nur für Nutzer, welche die Online Funktion mit uns vereinbart haben gestattet. Sie ist auch nur bei Wunsch auf kompletten Datenbankzugriff für viele Sprachen und dem Wunsch auf noch mehr Songs und Song-Varianten sinnhaft! Eine Online-Nutzung ist grundsätzlich für den Admin (GM-Karaokekiste UG) vorgesehen.
  1. Die Nutzung einer Karaokemaschine für öffentliche Veranstaltungen obliegt dem Verantwortungsbereich des Mieters, muss jedoch mit der GM-Karaokekiste UG abgesprochen sein. GEMA-rechtliche Anmeldungen und Angelegenheiten, sowie Zahlungsverpflichtungen zur GEMA obliegen ganzheitlich dem Mieter und folglich Veranstalter – somit nicht der GM-Karaokekiste UG! 
  1. Bei Ruhestörung oder sonstigen Verstößen aller Art haftet der Mieter und ggf. Veranstalter – nicht jedoch die GM-Karaokekiste UG.
  1. Etwaige sonstige weitere Vereinbarungen oder Nebenabreden zur Mietvereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind für beide Teile Berlin.
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anlage des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke finden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsabschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt beachtet hätten.